| Private Ermittlungen & Observationen aller Art (in Frankfurt a. M)
Personen mit berechtigten Interesse: Betroffene, Beteiligte, Angehörige etc. können die Detektei eventuell zivilrechtlich beauftragen (Dienstvertrag nach §§ 611 ff. Bürgerliches Gesetzbuchs (BGB)).
Die Detektei besitzt keinerlei hoheitliche Befugnisse und ist keine staatliche Behörde. Die Detektei verfügt über keine Sonderrechte, wie etwa die Polizei, Staatsanwaltschaft, Familiengericht/Betreuungsgericht, Betreuungsbehörde.
Die Detektei unterstützt Sie und Ihren Anwalt dabei, mit fachgerechter Dokumentation die Beweise vor Gericht zu belegen.
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