Wir liefern Ihnen Beweise.
u. a. bei Pflichtverletzungen; Verstöße; Eignung; des rechtlichen Betreuers

Wenn der Betreuer seine Aufgabenkreise (§1815 BGB Umfang der Betreuung) vernachlässigt und erforderliche Hilfen nicht organisiert.
Aufgabenkreise
Zivilrechtliche Haftung des Betreuers i.S.v § 1826 BGB.
Betreuerhaftung
Wir liefern Ihnen Beweise gegen den gesetzlichen Betreuer in Frankfurt am Main.
Beweise
Wenn Sie an der Eignung des vom Betreuungsgericht bestellten Betreuer zweifeln (§ 1816 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) , Eignung und Auswahl des Betreuers; Berücksichtigung der Wünsche des Volljährigen).
Eignung des Betreuers
Wenn der Betreuer den Wille der Betreuten Person nicht ermittelt (§ 1821 Abs.4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)), Pflichten des Betreuers; Wünsche des Betreuten.
Ermittlungen
Private Ermittlungen und Observationen in Frankfurt am Main
Frankfurt am Main
Wenn der gesetzliche Betreuer den § 1 GewSchG. missbraucht - z.B um das aufmerksame Umfeld von der betreuten Person abzuwehren - um zu verhindern dass seine Pflichtverletzungen (§ 1826 Abs.1 BGB) dem Betreuungsrichter bekannt werden;
Gewaltschutzgesetz
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Abrechnungsbetrug ambulanter Pflegedienst(BGH, Beschluss vom 16. Juni 2014 – 4 StR 21/14 – LG Hagen)


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