Private Ermittlungen & Observationen im Betreuungsrecht in Frankfurt am Main
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Wenn der Betreuer seine Aufgabenkreise (§1815 BGB Umfang der Betreuung) vernachlässigt und erforderliche Hilfen nicht organisiert. Aufgabenkreise
Zivilrechtliche Haftung des Betreuers i.S.v § 1826 BGB. Betreuerhaftung
Wenn Sie an der Eignung des vom Betreuungsgericht bestellten Betreuer zweifeln (§ 1816 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) , Eignung und Auswahl des Betreuers; Berücksichtigung der Wünsche des Volljährigen). Eignung des Betreuers
Private Ermittlungen und Observationen im Betreuungsrecht Frankfurt am Main
Missbrauch des § 1 GewSchG. Wenn der Betreuer die betreute Person durch Kontaktverbote vom Umfeld isoliert (z. B. um finanzielle Ausbeutung oder Vernachlässigung zu vertuschen). Gewaltschutzgesetz
Wenn der Betreuer den Wille der Betreuten Person nicht ermittelt (§ 1821 Abs.4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)), Pflichten des Betreuers; Wünsche des Betreuten. Wille ermitteln
Private Ermittlungen und Observationen im Betreuungsrecht
Bei Verdacht können Sie das zuständige Betreuungsgericht oder die zuständige Betreuungsbehörde informieren.
Zusätzliche Recherchen und Beweismittel von der Detektei können Ihren Rechtsanwalt bei der Rechtsdurchsetzung gegen den Betreuer helfen.