Im Detektivbereich (Privatermittler) ist Stellios Chatziliadis zivilrechtlich als Dienstleister auf Basis eines Dienstvertrages nach §§ 611 ff. Bürgerliches Gesetzbuchs (BGB) in Frankfurt am Main und Umgebung tätig.
Die Detektei liefert Ihnen Beweisberichte gegen den kriminellen Betreuer und gegen den kriminellen Pflegedienst. Bei Bestätigung des Verdachts sollten Sie die Polizei und das zuständige Betreuungsgericht informieren und einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
Zusätzliche Recherchen und Beweismittel von der Detektei können Ihren Rechtsanwalt bei der Rechtsdurchsetzung helfen. Die Detektei unterstützt Sie und Ihren Anwalt dabei, mit fachgerechter Dokumentation die Beweise vor Gericht zu belegen. Die Detektei erstellt den detaillierten Detektivbericht in Zusammenarbeit mit Ihnen und mit dem Rechtsanwalt.
Die Detektei besitzt keinerlei hoheitlichen Befugnisse und ist keine staatliche Behörde. Die Detektei verfügt über keine Sonderrechte, wie etwa die Polizei
oder die Staatsanwaltschaft-frankfurt-am-Main
oder das Betreuungsgericht Frankfurt am Main
oder die Betreuungsbehörde Frankfurt am Main!
Interessensschwerpunkte:
Die Detektei liefert für Betroffene und Angehörige Beweise gegen den gesetzlichen Betreuer in Frankfurt am Main:
 www.lexikon-betreuungsrecht.de/Betreuerhaftung
§ 1826 BGB Haftung des Betreuers Wenn der Betreuer seine Aufgabenkreise ( §1815 BGB Umfang der Betreuung) vernachlässigt und erforderliche Hilfen nicht organisiert. Bei Bestätigung des Verdachts sollten Sie die Polizei und das zuständige Betreuungsgericht informieren und einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Zusätzliche Recherchen und Beweismittel von der Detektei können Betroffene und Angehörige bei der Rechtsdurchsetzung gegen den Betreuer unterstützen.
Die Detektei liefert für Betroffene und Angehörige Beweise gegen den ambulanten Pflegedienst in Frankfurt am Main:
Psychische Gewalt in der Pflege Körperliche Gewalt in der Pflege Unzulässige Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) in der Pflege gemäß S 239 StGB
Pflegerische Vernachlässigung Bevormundung und Machtmissbrauch in der Pflege
Unzulässige Isolation durch den Pflegedienst
Finanzielle Ausbeutung und Abrechnungsbetrug durch ambulante Pflegedienste gemäß § 263 StGB (gegenüber pflegende Personen und Krankenkassen/Pflegekassen) Bei Bestätigung des Verdachts sollten Sie die Polizei und die zuständige Krankenkasse/Pflegekasse informieren und einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Zusätzliche Recherchen und Beweismittel von der Detektei können Betroffene und Angehörige bei der Rechtsdurchsetzung gegen den Pflegedienst unterstützen.
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