Stellios Chatziliadis Private Ermittlungen & Observationen im Betreuungsrecht in Frankfurt am Main
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Wenn der Betreuer seine Aufgabenkreise (§1815 BGB Umfang der Betreuung) vernachlässigt und erforderliche Hilfen nicht organisiert. Aufgabenkreise
Zivilrechtliche Haftung des Betreuers i.S.v § 1826 BGB. Betreuerhaftung
Wenn Sie an der Eignung des vom Betreuungsgericht bestellten Betreuer zweifeln (§ 1816 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) , Eignung und Auswahl des Betreuers; Berücksichtigung der Wünsche des Volljährigen). Eignung des Betreuers
Private Ermittlungen und Observationen im Betreuungsrecht Frankfurt am Main
Missbrauch des § 1 GewSchG. Der Betreuer isoliert die Betreute Person durch Kontaktverbot per Beschluss von guten Sozialen Umfeld. Dabei will sich der Betreuer selbst wirtschaftliche Vorteile erlangen. Gewaltschutzgesetz
Wenn der Betreuer den Wille der Betreuten Person nicht ermittelt (§ 1821 Abs.4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)), Pflichten des Betreuers; Wünsche des Betreuten. Wille ermitteln
Wenn der Betreuer den Wille der Betreuten Person nicht ermittelt (§ 1821 Abs.4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)), Pflichten des Betreuers; Wünsche des Betreuten.
Bei Bestätigung des Verdachts sollten Sie die Polizei und das zuständige Betreuungsgericht informieren und einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
Zusätzliche Recherchen und Beweismittel von der Detektei können Ihren Rechtsanwalt bei der Rechtsdurchsetzung gegen den Betreuer helfen.